AllgäuStrom Mobil
Ihre sauberfahrende Energie für das Laden Ihres E-Fahrzeugs zuhause. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr.
Ihre Vorteile
- 100% Ökostrom
- Extra günstige Lade-Energie
- Kombinierbar mit unseren AllgäuStrom Heimladeboxen
Unsere Preise
AllgäuStrom Mobil | Arbeitspreis brutto inkl. 16% USt. | Grundpreis brutto inkl. 16% USt. |
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bis 100.000 kWh/Jahr | 21,98 ct/kWh | 10,73 €/Monat |
Sperrzeiten, Freigabezeiten:
Es gelten jeweils die vom zuständigen Netzbetreiber für die jeweilige Betriebsweise festgelegten Sperr- und Freigabezeiten. Für den Netzbetreiber AllgäuNetz GmbH & Co. KG sind derzeit die folgenden Sperr-/Freigabezeiten festgelegt:
E-Mobil: Die Anlage kann in der Zeit von 16:30 Uhr bis 20:30 Uhr gesperrt werden.
In den Bruttopreisen ist der vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 reduzierte Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 % berücksichtigt.
Unsere Vertragskonditionen
Vertragslaufzeit | 12 Monate |
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Kündigungsfrist | 1 Monat |
Vertragsverlängerung | 12 Monate |
Stromkennzeichnung unserer Produkte
Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 55,6 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 44,4 % Sonstige erneuerbare Energien
- 6,4 % Kernenergie
- 27,6 % Kohle
- 6,8 % Erdgas
- 3,3 % Sonstige fossile Energieträger
- 55,6 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 0,3 % Sonstige erneuerbare Energien
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 55,6 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 44,4 % Sonstige erneuerbare Energien
- 6,1 % Kernenergie
- 26,0 % Kohle
- 6,4 % Erdgas
- 2,7 % Sonstige fossile Energieträger
- 50,2 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 8,2 % Sonstige erneuerbare Energien
- 13,0 % Kernenergie
- 36,6 % Kohle
- 9,7 % Erdgas
- 2,5 % Sonstige fossile Energieträger
- 35,0 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 3,2 % Sonstige erneuerbare Energien
Stand: 01.11.2019 (Datenbasis 2018)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
Voraussetzungen
- Ihre Anlage wird als zeitgesteuert unterbrechbare Verbrauchseinrichtung betrieben. Es gelten die Sperr- und Freigabezeiten des jeweils zuständigen Netzbetreibers.
- Sie nutzen einen Standard-Niederspannungs-Eintarifzähler (zusätzlicher separater Zählerplatz bei diesem Tarif erforderlich).
- Die Jahresverbrauchsmenge übersteigt nicht 100.000 kWh.
- Der Netzbetreiber lässt die Belieferung nach Standardlastprofil ohne Lastgangmessung zu.
Schritte zur Umstellung
- Lassen Sie Ihre Hausverteilung durch einen Elektrofachbetrieb gemäß des Messkonzepts „Ladeeinrichtung sperrbar“ der AllgäuNetz GmbH & Co. KG anpassen.
- Schließen Sie den Auftrag zur Stromlieferung AllgäuStrom Mobil ab.